Gerade für die Anwendung in der Architektur werden die Produktserien von den Pulverlack- Herstellern der Kontrolle und Zertifizierung durch Gütegemeinschaften (siehe Normen, Links) unterstellt. Die Gütegemeinschaften und deren akkreditierte Prüfinstitute setzen und überwachen die Einhaltung von Prüfstandards, die sowohl für die Beschichtungsbetriebe als auch für Hersteller der Pulverlacke Gültigkeit haben. Die Qualitätskette beginnt bei der Erst- und Zwischenprüfung neuer und bestehender Pulverlackformulierungen auf ihre Langzeiteignung und setzt sich durch vielfältige Kontrollen bei den Beschichtungsbetrieben fort. Da für eine hochwertige Oberflächenveredelung auch die fachgerechte Vorbehandlung der Werkstückoberfläche wichtig ist, werden u. a. Vorbehandlungs- und Konversionsschicht- Bäder mindestens einmal täglich hinsichtlich der Zusammensetzung und Temperatur geprüft. Zwischen Vorbehandlung und Veredelung sind nicht mehr als 24 Stunden vorgesehen. Vor der Beschichtung muss die angelieferte Pulverlackqualität vom Beschichtungsbetrieb unter Produktionsbedingungen auf Musterblechen hinsichtlich Gleichmässigkeit, Überein- Stimmung mit dem gewünschten Farbton (Grenzmuster!), sowie der Erfüllung weiterer Anforderungen der Gütegemeinschaften überprüft werden.
Die Dokumentation und Aufbewahrung der Prüfergebnisse aus der Eigenüberwachung sind eine Pflichtübung für gütezertifizierte Beschichter.
Vom Beschichtungsbetrieb ist auch die fachgerechte Lagerung des Beschichtungspulvers entsprechend den Vorgaben des Herstellers sowie die Einhaltung der Objekttemperaturen im Einbrennofen zu gewährleisten. Einbrennöfen verfügen bei zertifizierten Betrieben in der Regel über mindestens drei eingebaute Umlufttemperaturfühler, deren Werte kontinuierlich aufgezeichnet werden. Zudem wird die Beschichtung mehrmals täglich hinsichtlich Schichtdicke und Glanz geprüft.